Das Armenrecht ist eine veraltete Bezeichnung für den Anspruch auf die einstweilige Befreiung von den Prozesskosten zugunsten von Personen, welche die Kosten eines Rechtsstreits nicht aufbringen könnten, ohne eine Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche staatliche Hilfe Bürgern zur Verfügung steht, die als bedürftig gelten.

Armenrecht.de

Hilfe für Bedürftige

Alles über Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe und Öffentliche Rechtsauskunft

Prozesskostenhife

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Verfahrenskostenhilfe

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Beratungshilfe

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Öffentliche Rechtsauskunft

Was ist Öffentliche Rechtsaukunft?

Einige Bundesländer haben die Möglichkeit einer Öffentlichen Rechtsauskunft geschaffen.